Ulrike Pfeifer, MA
Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Novelle 1/2013
Per 1.1.2013 trat die neue Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes in Kraft.
Darin wird den Unternehmen nicht nur die Evaluierung physischer Belastungen und Gefahren
vorgeschrieben, sondern sie verpflichtet sie auch zur Evaluierung arbeitsbedingter
PSYCHISCHER Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können.
Unternehmen haben aber nicht nur eine weitere gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, sondern
sie haben hier, gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen die Chance, im Arbeitsalltag davon zu
profitieren. Die erarbeiteten Maßnahmen können auch ohne hohen Kostenaufwand zu einer
Steigerung der Effizienz führen, Kosteneinsparungen bringen und die Arbeitszufriedenheit
und somit auch die Mitarbeitermotivation erhöhen.
Ich unterstütze Sie, die Evaluierung gesetzeskonform durchzuführen:
- Prozessbegleitung Ihres Unternehmens von der Planung bis
zur Maßnahmen-Umsetzung
- Durchführung der Evaluierung mit dem Verfahren "ABS-Gruppe" -
Arbeits-Bewertungs-Skala (entsprechend den Anforderungen der
ÖNORM EN ISO 10075-3, entwickelt von der AUVA)
- Moderation der Workshops
- Begleitung in der Erarbeitung wirksamer Maßnahmen-Vorschläge
- Vorbereitung für die Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- Wirkungskontrolle der Maßnahmen, Re-Evaluierung
Das Verfahren der ABS-Gruppe erfüllt die erforderlichen Qualitätsstandards und
erfasst eventuelle Fehlbelastungen in den vier Arbeitsdimensionen laut §4 ASchG:
- Gestaltung der Arbeitsaufgaben und der Art der Tätigkeiten
- Gestaltung der Arbeitsabläufe
- Gestaltung der Arbeitsumgebung
- Gestaltung der Arbeitsorganisation
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch,
ich freue mich auf einen gemeinsamen Termin!